Kosten
Startseite > Kosten
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Heilpraktiker dürfen im Gegensatz zu Ärzten nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen. Für meine erbrachten Leistungen erstelle ich eine Rechnung entsprechend nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für die verrechneten Leistungen ist der Patient zahlungspflichtig, unabhängig von einem Erstattungsanspruch durch eine Versicherung. Auf die Höhe der Erstattung habe ich generell keinen Einfluss.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel Heilpraktikerleistungen. Diese können ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit übernommen werden.
Beihilfe
Auch Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktikerleistungen. Die Beihilfebeträge können jedoch unter Umständen unter den Mindestsätzen des GebüH liegen.
Gesetzliche Krankenkassen
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, die Leistungserstattungen aus dem GebüH beinhaltet. Die Erstattungspraxis erfolgt ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit.
Kostenerstattung Osteopathie
Private Krankenversicherungen erstatten die Osteopathie in der Regel wie andere Heilpraktikerleistungen auch (siehe oben).
Aber auch viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung oder in Form von Bonusprogrammen
oder Gesundheitskonten auch osteopathische Behandlungen. Die Behandlungskosten werden zu einem hohen prozentualen Anteil mit
jeweiligen jährlichen Höchstgrenzen übernommen. Weitere Beschränkungen sind in der maximalen Anzahl an Konsultationen bzw.
Heilbehandlungener sowie im maximalen Zuschuss für eine Einzelsitzung festgelegt.
Liste der Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen
Soziales Honorar
Ich beteilige mich an der Initiative "Soziales-Honorar" von theralupa.de , die Menschen mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar ermöglicht.